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Rechtsanwaltskanzlei Rassi Warai in Minden - Rechtsanwälte, Mediator, anerkannte Gütestelle.
Sep 09
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Herzlich willkommen auf dem Weblog Abmahnung aktuell. Zumeist wird eine Abmahnung aufgrund von Verhaltensweisen mit Bezug zum Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Arbeitsrecht ausgesprochen. Mit diesem Weblog rund um die Themengebiete der Abmahnung möchten wir Ratsuchenden eine erste Anlaufstelle bieten.
Nicht selten stellen sich dem Empfänger einer Abmahnung zahlreiche Fragen. Zu den sich regelmäßig eröffnenden Fragen möchten wir hier Stellung nehmen. Zudem möchten wir Ihnen eine (nicht vollständige) Liste von Unternehmen und Personen nennen, die Abmahnungen im Urheberrecht oder Markenrecht oder Wettbewerbsrecht aussprechen. Für weitergehende Fragen bieten wir Ihnen das Abmahnung Telefon. Unsere kanzlei berät und vertritt seit dem Jahre 2007 Abgemahnte im gesamten Bundesgebiet. Sie erreichen uns von Montag bis Samstag in der Zeit von 8 bis 22 Uhr unter der Rufnummer 0571 / 385 65 72.
Besuchen Sie auch unsere Internetpräsenz der Rechtsanwaltskanzlei Rassi Warai in Minden. Auch in der Kanzlei stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte in allen Angelegenheiten, in denen Ihnen gegenüber eine Abmahnung ausgesprochen wurde zur Seite.

Abmahnung Der Gott des Gemetzels
Im Januar 2012 geraten Internetaktivitäten an einem weiteren jungen Werk aus dem Rechtekatalogbestand der Constantin Film Verleih GmbH in den Fokus von Ermittlern. So werden derzeit im Auftrage der Constantin Film Verleih GmbH wiederholt peer To Peer Tauschbörsen auf illegale Downloadangebote des Films “Der Gott des Gemetzels” durchforstet. Als Reaktion auf das illegale Vorhalten des Films werden Abmahnungen wegen Verletzungen an dem Filmwerk “Der Gott des Gemetzels” ausgesprochen. Mit dem Aussprechen der Abmahnung hat die Constantin Film Verleih GmbH die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte betraut. Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wurde in der Vergangenheit bereits häufiger von der Constantin Film Verleih GmbH im Zusammenhang mit urheberrechtlichen Verletzungshandlungen bevollmächtigt. Das Prozedere der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ist bei den aktuellen Verletzungen des Films “Der Gott des Gemetzels” im Großen und Ganzen das gleiche, wie es im Jahre 2009 im Zusammenhang mit Abmahnungen von Verstößen an dem Film Männersache vorgenommen wurde. Zunächst wird die Rechtsverletzung von einem Ermittlungsunternehmen ermittelt, wobei die IP Adressdaten und die Uhrzeit, sowie der Filehashwert und das Werk in einem Ermittlungsdatensatz festgehalten werden. Sodann wird ein Antrag auf Auskunftserteilung gegenüber dem zugrunde liegenden Telekommunikationsdienstleisters gestellt. Nach Preisgabe der Adressdaten erhält dann der Internetanschlussinhaber, über dessen Anschluss die rechtswidrige Handlung an dem Film “Der Gott des Gemetzels” vorgenommen wurde, die Abmahnung Der Gott des Gemetzels, um ihm Gelegenheit zu geben, die Angelegenheit möglichst außergerichtlich beizulegen. Hierzu soll der betroffene Internetanschlussinhaber ein hinreichendes Unterlassungsversprechen gegenüber der Constantin Film Verleih GmbH abgeben. Denn wenn man ohne Genehmigung der Constantin Film Verleih GmbH den Film “Der Gott des Gemetzels” in so genannten Peer To Peer Tauschbörsen Dritten zum Download anbietet, dann begeht man einen Urheberrechtsverstoß, da allein die Constantin Film Verleih GmbH als Rechteinhaberin den Film “Der Gott des Gemetzels” auf diese Art und Weise verwerten darf und darüber zu entscheiden hat, wem dieses Recht unter Umständen noch gebührt. Dieses Verhalten löst Unterlassungsansprüche nach § 97 UrhG aus. Denn Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen in Deutschland für ihre Werke Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes. Zu geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören neben Sprachwerken, Werken der Musik, Werken der bildenden Künste auch Lichtbildwerke und Filmwerke.
Der Film “Der Gott des Gemetzels” wird im Mai 2012 seine Vertriebsveröffentlichung im deutschen Fachhandel erfahren.
Aktuell lässt die Firma Sparriese Versand aus Dülmen wiederholt Abmahnungenwegen eines Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz aussprechen.
Was hat es damit aus sich? Das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) dient in der Bundesrepublik Deutschland dem Erhalt eines Kulturgutes, nämlich dem Buch als Kulturgutbestand. So ist das Buchpreisbindungsgesetz mit der Intention verfasst worden, ein breites Angebot an Büchern zu erhalten und eine Vielzahl von Verkaufsstellen für literarische Werke zu fördern. Diesem Zwecke des Buchpreisbindungsgesetzes folgend, muss jeder, der getreu §§ 3, 5 BuchPrG gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, die vom jeweiligen Verlag festgesetzen Endkunden-Bücherpreise einhalten. Wer hiergegen verstößt, kann u.a. von Buchhändlern nach § 9 BuchPrG auf Unterlassung und bei vorsätzlichem oder fahrlässigen Handeln auch auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Zum 02.01.2012 gab es eine Preisanpassung des Bucheli-Verlages im Hinblick auf Reparaturanleitungen für Motorräder, wie etwa:
Am 02.01.2012 wurde der Preis dieser Reparaturanleitungen durch den Verlag auf 29,90 EUR angepasst. Wer neue Bücher dieser Reparaturanleitungen nach 00:00 Uhr des 02.01.2012 unter diesem Preis von 29,90 EUR in den Verkauf stellt, verstößt gegen § 3 BuchPrG. Dieser bestimmt: “Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, muss den nach § 5 BuchPrG festgesetzten Preis einhalten”, wobei dies nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher gilt.
Der Sparriese Versand, bzw. die von diesem mit dem Aussprechen der Abmahnungen betraute Rechtsanwaltskanzlei Rump & Partner aus Nottuln macht insoweit gegen den Abgemahnten Ansprüche des Sparriese Versand aus § 9 BuchPrG auf Unterlassung und Schadens- und Aufwendungsersatz geltend. Der § 9 Buchpreisbindungsgesetz sieht in Abs. 1 vor: “Wer den Vorschriften dieses Gesetzes zuwiderhandelt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Wer vorsätzlich oder fahrlässig handelt, ist zum Ersatz des durch die Zuwiderhandlung entstandenen Schadens verpflichtet.”
Der Unterlassungsanspruch des Sparriese Versand kann durch Abgabe einer hinreichenden strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt werden. Im Rahmen eines pauschalierten Schadensersatzes wird ein Betrag von zugrundeliegend 450 EUR für angemessen erachtet. Dieser wird von dem Abgemahnten binnen eines Zeitraums von 2 Wochen zusammen mit einem Aufwendungsersatz für die Inspruchnahme der Dienste der Kanzlei Rump & Partner iHv. 859,80 EUR verlangt. Vor der voreiligen Abgabe einer Unterlassungserklärung oder der Entrichtung des geforderten Schadensersatzes und Aufwendungsersatzes ist die Einholung einer Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt anzuraten.

Abmahnung Schoßgebete
Unter einer nach wie vor anhaltenden Beständigkeit werden Urheberrechtsverletzungen im deutschen Vertriebsraum durch Firmen aus der Medienindustrie bzw. Rechteinhabern der Unterhaltungsbranche verfolgt. Im Oktober 2011 hat auch die More Music and Media GmbH & Co KG den Auftrag gegenüber einer in Frankfurt ansässigen Rechtsanwaltskanzlei erteilt. Der Auftrag umfasst Verstöße im Internet an dem Musiktrack Loona – El Tiburon. Die von der More Music and Media GmbH & Co KG betraute Kanzlei verfolgt bereits seit Jahren Urheberrechtsverstöße für viele Unternehmen aus der Medienbranche. Das Vorgehen für die More Music and Media GmbH & Co KG ist ein insoweit bewährtes. Ein ausgewähltes Ermittlungsunternehmen wird von der More Music and Media GmbH & Co KG bevollmächtigt Suche nach Urheberrechtsverstößen in Peer To Peer Tauschbörsen aufzunehmen. Im Anschluss an die Ermittlung der IP Adresse des zugrundeliegenden Internetanschlusses, von dem aus die Urheberrechtsverletzung begangen wurde, richtet die betrauete Anwaltskanzlei ein Gesuch auf Übermittlung der Daten durch den Provider an das zuständige Landgericht. Nachdem der Internetservicedienstleister die Internetanschlussinhaberdaten herausgegeben hat, spricht die Kanzlei für die Firma More Music and Media GmbH & Co. KG die Abmahnung Loona – El Tiburon gegenüber dem ermittelten Anschlussinhaber aus.

Abmahnung Loona El Tiburon
Derzeit werden Urheberrechtsverletzungen an geschützten Werken, die über das Internet erfolgen, unvermindert im Auftrage von Rechteinhabern aus der Unterhaltungsbranche ermittelt und verfolgt. Im Oktober 2011 werden etwa im Auftrage der MORE Music and Media GmbH & Co KG durch die Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte Rechtsverletzungen an dem Musikstück Loona – El Tiburon Abmahnungen versandt. Hintergrund ist, dass de ausschließlichen Rechte der MORE Music and Media GmbH & Co KG an der Tonaufnahme Loona – El Tiburon in einer sogennannten Tauschbörse im Internet verletzt wurden. Allein der MORE Music and Media GmbH & Co KG steht es zu, die Tonaufnahme Loona – El Tiburon im deutschen Verwertungsgebiet zu verwerten – sei es durch den Vertrieb von Tonträgermedien oder das öffentliche Bereithalten des Musiktracks im Internet. Ungeachtet dessen ist eine illegale Verbreitung des Werks Loona – El Tiburon im Internet zu beobachten. Eben dieser umsatzeinschränkenden Entwicklung möchte die Rechteinhaberin entgegenwirken und hat die im gewerblichen Rechtsschutz tätige Kanzlei Kornmeier damit betraut Rechtsverletzungshandlungen an dem Musikstück zu verfolgen. Loona – El Tiburon ist ein Pop-Musikstück der niederländischen Interpretin Loona. Tonträger des Stücks Loona – El Tiburon können seit dem 05.07.2011 im deutschen Fachhandel erworben werden. Das Musikstück findet sich auch auf Compilations, wie z.B. den Ballermann Hits 2011 XXL oder aber der nicht offiziell vertriebenen Musikzusammenstellung German Top 100 Single Charts vom 25.07.2011. Ein jeder, der den Track Loona – El Tiburon als Inhalt einer derartigen Zusammenstellung Dritten in Tauschbörsen im Internet zum Download anbietet, verletzt das ausschließliche Verwertungsrecht der Rechteinhaberin. Dies löst Ansprüche des Rechteinhabers gegen den Rechteverletzer auf Unterlassung und Schadensersatz nach § 97 UrhG aus, in der es heißt Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. [...] Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Die Aufwendungs- und Schadensersatzforderung, welche die Kanzlei Kornmeier zugunsten der Rechtinhaberin wegen des Verstoßes an dem Werk Loona – El Tiburon fordert, wird mit einem Pauschalbetrag iHv. 450 EUR beziffert. Soweit das öffentliche Zugänglichmachen des Musikstücks Loona – El Tiburon im Zusammenhang mit dem Angebot einer Compilation – wie den Ballermann Hits 2011 XXL oder den German Top 100 Single Charts vom 25.07.2011 – steht, sind Folgeabmahnungen anderer Rechteinhaber nicht auszuschließen.
Okt 11
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Abmahnung Ironclad
In dieser News möchte ich in gebotener Kürze auf die Abmahnung Waldorf Frommer “Ironclad” eingehen, also eine Abmahnung, die durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Falle einer ermittelten Rechtsverletzung an dem Film “Ironclad” im Auftrage der Universum Film GmbH versandt wird. Inhaber von Rechten an Filmen aus der Unterhaltungssparte lassen schon seit Jahren Rechtsverletzungen an Filmwerken, die im Internet begangen werden einer Ermittlung und einer anschließenden zivilrechtlichen Verfolgung zuführen. Auch die Universum Film GmbH reagiert seit Januar 2011 auf die Entwicklung im Hinblick auf Urheberrechtsverstöße im Internet. Aktuell geht es um Verletzungen der exklusiven Rechte an dem Film “Ironclad”. Der Spielfilm “Ironclad” wurde in England produziert und behandelt die Thematik des Bürgerkriegs im 13. Jahrhundert. Schon vor der offiziellen deutschen Vertriebsveröffentlichung des Films am 7. Oktober 2011, fanden sich illegale Downloadangebote des Filmwerks “Ironclad” in einigen Netzwerken im Internet. In Reaktion auf diese rechtswidrigen Downloadangebote strengt die Universum Film GmbH mit der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte die Verfolgung der Rechtsverletzungen an. Dem Abgemahnten wird vorgehalten, den Film zu einer Zeit, in der sich “Ironclad” in seiner ertragreichen Verwertungsphase befand, über das Internet in so genannten Filesharing Netzwerken Dritten öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Infolgedessen wird zunächst der Internetanschlussinhaber, über dessen Anschluss das Filmwerk bereitgehalten worden ist, in Erfahrung gebracht. nachdem die ermittler die dem betreffenden Anschluss zugeordnete IP Adresse erfasst haben, richtet die bevollmächtigte Anwaltskanzlei einen Antrag auf Auskunftserteilung gegen den zugrunde liegenden Telekommunikationsdienstleister des Internetanschlussinhabers. Nachdem dieser die Daten des Internetanschlussinhabers herausgegeben hat, spricht die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer im Namen der Universum Film GmbH die Abmahnung “Ironclad” gegenüber dem betreffenden Anschlussinhaber aus. Gefordert wir neben der Abgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung auch die Entrichtung eines mit 956 EUR bemessenen Schadesersatzes und Aufwendungsersatzeszugunsten der Universum Film GmbH.
Die Schneider & de Teba Költerhoff GbR aus Berlin tritt im Oktober 2011 erstmalig im Zusammenhang mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nach außen in Erscheinung. Gesellschafter des Unternehmens sind die unter den Pseudonymen Frauenarzt und Manny Marc bekannten Musikinterpreten. Bereits im September 2009 war ein Musikwerk der Interpreten Frauenarzt und Manny Marc Inhalt von Abmahnschreiben, die aufgrund von Verstößen gegen die Rechte an dem Musikwerk “Das geht ab” versandt wurden.
Die Schneider & de Teba Költerhoff GbR hat die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mit der Verfolgung von Rechtsverletzungen aus Musikwerken aus ihrem Rechtekatalogbestand, wie etwa dem Werk:
betraut. Die Kanzlei Fareds ist eine für zahlreiche Rechteinhaber auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes agierende Rechtsanwaltskanzlei, die schon im Juni 2010 bei Rechtsverstößen an Filmwerken im Internet für Rechteinhaber aktiv geworden ist. Bis dato (Oktober 2011) hat die Schneider & de Teba Költerhoff GbR sich der Dienste der in der Hansestadt ansässigen Kanzlei noch nicht bedient. Allerdings wurden durch die Kanzlei Fareds bereits im April 2011 Abmahnungen wegen Verstößen an einem Tonträger der Interpreten die Atzen ausgesprochen. Auftraggeberin dieser Abmahnungen war die Geto Gold Musikverlag GbR. Inhalt der seinerzeit ausgesprochenen Abmahnungen war der Titel “Die Atzen mit Nena – Strobo Pop”. Beide Titel, d.h. auch das Werk “Die Atzen – Hasta la Atze“, an dem eine Verfolgung durch die Schneider & de Teba Költerhoff GbR initiiert wird, sind Singleauskopplungen des Albums Die Atzen – Party Chaos, welches am 18.03.2011 in Deutschland die Vertriebsfreigabe erhielt und damit bereits im ersten Quartal diesen Jahres im Fachhandel erworben werden konnte.

Abmahnung Schneider & de Teba Költerhoff GbR
Im Hinblick auf einen Verstoß gegen die Verwertungsrechte der Schneider & de Teba Költerhoff GbR an dem Musikwerk Die Atzen – Hasta la Atze wird neben der Ausräumung der latenten Wiederholungsgefahr, welcher der Abgemahnte durch die Abgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung nachkommen kann, auch die Zahlung eines pauschal mit 450 EUR bezifferten Schadensersatzes und Aufwendungsersatzes gefordert. Nicht selten nimmt der Auszug aus den Ermittlungsdatensätzen, welcher der von der Schneider & de Teba Költerhoff GbR ausgesprochenen Abmahnung anliegt, Bezug auf eine Musikcompilation, der das Musikwerk der Schneider & de Teba Költerhoff GbR beigefügt war.

Abmahnung Die Atzen - Hasta la Atze
Aktuell werden erneut Abmahnungen der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aufgrund von Rechtsverletzungen an geschützten Musikwerken ausgesprochen. Im Oktober 2011 empfangen vermehrt Internetanschlussinahber Abmahnschreiben aufgrund eines Verstoßes an dem Werk “Die Atzen – Hasta la Atze“. Auftraggeber und Rechteinhaber ist erstmalig die Schneider & de Teba Költerhoff GbR. Diese hat im Oktober 2011 der Kanzlei Fareds den Auftrag erteilt, Urheberrechtsverstöße an dem Musikwerk “Die Atzen – Hasta la Atze” einer Verfolgung zuzuführen. Die in der Hansestadt Hamburg ansässige Rechtsanwaltskanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betreut seit längerem zahlreiche Rechteinhaber aus der Unterhaltungsbranche. Die Kanzlei FAREDS ist insoweit bereits im Juni 2010 auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts für Rechteinhaber an Filmwerken aktiv geworden. Die Schneider & de Teba Költerhoff GbR greift mit der Abmahnung “Die Atzen – Hasta la Atze” hingegen erstmalig auf die Dienstleistungen der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zurück. Das Musikwerk “Die Atzen – Hasta la Atze” ist erst seit dem 08.07.2011 im deutschen Einzelhandel erhältlich. Als sehr aktuelles Musikwerk ist es auch auf verschiedenen Musiksamplern, so zum Beispiel der inoffiziellen im Internet rege kursierenden Musikzusammenstellung German Top 100 Single Charts, enthalten. Das Musikwerk “Die Atzen – Hasta la Atze” ist das jüngste Werk der deutschen Musikband Die Atzen, besehend aus den Interpreten mit den Pseudonymen Frauenarzt und Manny Marc. Die Interpreten des Werks sind auch die Gesellschafter der auftraggebenden Rechteinhaberin Schneider & de Teba Költerhoff GbR.
Okt 11
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Abmahnung Chatroom
Im September 2011 erreichte erstmalig Internetanschussinhaber die Abmahnung Chatroom, also jene Abmahnung, welche die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Namens und im Auftrage der Universum Film GmbH im Falle der Ermittlung eines Verstoßes an dem in Großbritannien produzierten Spielfilm Chatroom versenden. Mit der Abmahnung wird die Verhaltensweise des Abgemahnten gerügt und das Ziel verfolgt, den Abgemahnten künftig zum Unterlassen seines rechtswidrigen Verhaltens zu bewegen. Das Internet bietet u.a. auch den Nährboden für rechtswidrige Tauschbörsenaktivitäten – auf eben diese nimmt die Abmahnung Chatroom Bezug. Infolgedessen lässt etwa die Universum Film GmbH auch im Oktober 2011 durch die bevollmächtigte Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München wiederholt Urheberrechtsverletzungen an dem Spielfilm Chatroom abmahnen. Die Universum Film GmbH ist eine Filmverwertungsgesellschaft aus München. Das Repertoire des in Süddeutschland ansässigen Unternehmens umfasst zahlreiche Filmproduktionen. Auch im Oktober 2011 wurden Abmahnungen wegen Verletzungen an dem Spielfilm “Blitz” für die Universum Film GmbH versandt. Auch in diesen Angelegenheiten betreut die kanzlei waldorf Frommer das Filmverwertungsunternehmen. Die von der Universum Film GmbH betraute Rechtsanwaltskanzlei Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ist eine auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes bereits für zahlreiche Rechteinhaber aus der Medien- und Unterhaltungsbranche tätige Kanzlei. Die jüngsten Abmahnungen, die Bezug nehmen auf Verstöße an dem Film Chatroom bieten dem Abgemahnten an, unter der Erfüllung der Unterlassungsansprüche, sowie der fristgetreuen Entrichtung eines Pauschalbetrages iHv. 956 EUR die Angelegenheit außergerichtlich beizuelegen. bei dem Film Chatroom handelt es sich um ein in England produzierten Thriller, der gesellschaftskritische Aspekte thematisiert.