Apr 11
29
Abmahnung “Der letzte Tempelritter”
Unter der bezeichnung “Der letzte Tempelritter” hielt im März das in den USA produzierte Fantasy Abenteuer mit mittelalterlichem Flair in die deutschen Kinosääle Einfuhr. Knapp 4 Wochen später empfangen einige Internetanschlussinhaber eine Abmahnung, die ihnen einen Verstoß an den Rechten an dem Film “Der letzte Tempelritter” vorhält. Denn bereits vor dem deutschen Kinostart flimmerte die filmische Interpretation “Der letzte Tempelritter” über die Bildschirme in einige Wohnzimmer. Denn der Spielfilm machte bereits vor seinem Veröffentlichungsdatum im Internet die Runde.
Insoweit ist herauszustellen, dass Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst für ihre Werke Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) genießen. Zu geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören mitunter auch Filmwerke, wie eben jener Spielfilm “Der letzte Tempelritter”. Aufgrund seiner Aktualität legt die Universum Film GmbH großen Wert auf den Verwertungserfolg des Werkes. Insoweit wird zeitnah auf einen ermittelten Rechtsverstoß n dem Film die Abmahnung “Der letzte Tempelritter” ausgesprochen, um den Rechteverletzer zunächst außergerichtlich Gelegenheit zu geben, die rechtswidrige Handlung zu unterlassen. Daneben werden für die Verletzung an dem Werk “Der letzte Tempelritter” Zahlungsforderungen der Universum Film GmbH iHv. 956 EUR geltend gemacht.

Die in Minden ansässige Rechtsanwaltskanzlei Rassi Warai bietet Hilfe in allen Anliegen mit Bezug zum