Abmahnung Fareds “Die Atzen – Hasta la Atze”

Derzeit wird die Abmahnung Die Atzen - Hasta la Atze vermehrt ausgesprochen

Abmahnung Die Atzen - Hasta la Atze

Aktuell werden erneut Abmahnungen der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aufgrund von Rechtsverletzungen an geschützten Musikwerken ausgesprochen. Im Oktober 2011 empfangen vermehrt Internetanschlussinahber Abmahnschreiben aufgrund eines Verstoßes an dem Werk “Die Atzen – Hasta la Atze“. Auftraggeber und Rechteinhaber ist erstmalig die Schneider & de Teba Költerhoff GbR. Diese hat im Oktober 2011 der Kanzlei Fareds den Auftrag erteilt, Urheberrechtsverstöße an dem Musikwerk “Die Atzen – Hasta la Atze” einer Verfolgung zuzuführen. Die in der Hansestadt Hamburg ansässige Rechtsanwaltskanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betreut seit längerem zahlreiche Rechteinhaber aus der Unterhaltungsbranche. Die Kanzlei FAREDS ist insoweit bereits im  Juni 2010 auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts für Rechteinhaber an Filmwerken aktiv geworden. Die Schneider & de Teba Költerhoff GbR greift mit der Abmahnung “Die Atzen – Hasta la Atze” hingegen erstmalig auf die Dienstleistungen der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zurück. Das Musikwerk “Die Atzen – Hasta la Atze” ist erst seit dem 08.07.2011 im deutschen Einzelhandel erhältlich. Als sehr aktuelles Musikwerk ist es auch auf verschiedenen Musiksamplern, so zum Beispiel der inoffiziellen im Internet rege kursierenden Musikzusammenstellung German Top 100 Single Charts, enthalten. Das Musikwerk “Die Atzen – Hasta la Atze” ist das jüngste Werk der deutschen Musikband Die Atzen, besehend aus den Interpreten mit den Pseudonymen Frauenarzt und Manny Marc. Die Interpreten des Werks sind auch die Gesellschafter der auftraggebenden Rechteinhaberin Schneider & de Teba Költerhoff GbR.

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