Mrz 11
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Die Great Stuff GmbH lässt im Februar 2011 wiederholt Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen versenden und fordert in der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Es geht um den Vorwurf, dass die Club Sounds Vol. 54 CD Nr. 3 Dritten im Internet zum Download bereitgestellt worden sind. An der in der Abmahnung betitelten Club Sounds Vol. 54 CD Nr. 3 hat die Firma Great Stuff GmbH die ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte für die Bundesrepublik Deutschland. Wer insoweit die Club Sounds Vol. 54 CD Nr. 3 in netzwerken Dritten zum Download anbietet, verletzt die Rechte der Great Stuff GmbH.

Die in Minden ansässige Rechtsanwaltskanzlei Rassi Warai bietet Hilfe in allen Anliegen mit Bezug zum