Apr 11
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Abmahnung “I Spit on Your Grave”
Wenn ein Verbraucher erstmalig eine Abmahnung erhält, sorgt dies in aller Regel für Beunruhigung. Im April 2011 sorgt nunmehr auch die ausgesprochene Abmahnung “I Spit on Your Grave“, also die Abmahnung, welche für das Unternehmen die Tiberius Film GmbH im Falle der Ermittlung eines Verstoßes an dem Spielfilm “I Spit on Your Grave” ausgesprochen wird, für Unbehangen Abgemahnter. “I Spit on Your Grave” ist die Neuauflage eines in den siebziger jahren veröffentlichten Exploitationfilms. Der Spielfilm “I Spit on Your Grave” ist ein 2010 produzierter Horror-Thriller, der sich unter der Regie von S.R.M. einer Schuld-und-Sühne Thematik widmet. Seit April 2011 ist “I Spit on Your Grave” im deutschen Fachhandel erhältlich. Schon vor dem Verkaufsstart in Deutschland verbreitete sich der Horror Thriller im Internet. Aus diesem Anlass hat die Tiberius Film GmbH eine Münchner Anwaltskanzlei damit betraut die Abmahnung “I Spit on Your Grave” zu versenden und Rechtsverletzungen an dem Film zu verfolgen. Der Film erhieltvon der FSK keine Jugendfreigabe. Ein jeder, der Minderjährigen den Zugang zu dem nicht jugendfreien Unterhaltungsmedium “I Spit on Your Grave” verschafft, verstößt insoawit auch gegen § 12 Abs. 3 Nr. 1 JuSchG, der bestimmt: „Bildträger, die [.. .] mit “Keine Jugendfreigabe” nach [.. .] der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 oder nach § 14 Abs. 7 vom Anbieter gekennzeichnet sind, dürfen einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht [.. .] zugänglich gemacht werden”.

Die in Minden ansässige Rechtsanwaltskanzlei Rassi Warai bietet Hilfe in allen Anliegen mit Bezug zum