Abmahnung Kornmeier – Loona – El Tiburon – MORE Music and Media GmbH & Co KG

Abmahnung Loona El Tiburon

Abmahnung Loona El Tiburon

Derzeit werden Urheberrechtsverletzungen an geschützten Werken, die über das Internet erfolgen, unvermindert im Auftrage von Rechteinhabern aus der Unterhaltungsbranche ermittelt und verfolgt. Im Oktober 2011 werden etwa im Auftrage der MORE Music and Media GmbH & Co KG durch die Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte Rechtsverletzungen an dem Musikstück Loona – El Tiburon Abmahnungen versandt. Hintergrund ist, dass de ausschließlichen Rechte der MORE Music and Media GmbH & Co KG an der Tonaufnahme Loona – El Tiburon in einer sogennannten Tauschbörse im Internet verletzt wurden. Allein der MORE Music and Media GmbH & Co KG steht es zu, die Tonaufnahme Loona – El Tiburon im deutschen Verwertungsgebiet zu verwerten – sei es durch den Vertrieb von Tonträgermedien oder das öffentliche Bereithalten des Musiktracks im Internet. Ungeachtet dessen ist eine illegale Verbreitung des Werks Loona – El Tiburon im Internet zu beobachten. Eben dieser umsatzeinschränkenden Entwicklung möchte die Rechteinhaberin entgegenwirken und hat die im gewerblichen Rechtsschutz tätige Kanzlei Kornmeier damit betraut Rechtsverletzungshandlungen an dem Musikstück zu verfolgen. Loona – El Tiburon ist ein Pop-Musikstück der niederländischen Interpretin Loona. Tonträger des Stücks Loona – El Tiburon können seit dem 05.07.2011 im deutschen Fachhandel erworben werden. Das Musikstück findet sich auch auf Compilations, wie z.B. den Ballermann Hits 2011 XXL oder aber der nicht offiziell vertriebenen Musikzusammenstellung German Top 100 Single Charts vom 25.07.2011. Ein jeder, der den Track Loona – El Tiburon als Inhalt einer derartigen Zusammenstellung Dritten in Tauschbörsen im Internet zum Download anbietet, verletzt das ausschließliche Verwertungsrecht der Rechteinhaberin. Dies löst Ansprüche des Rechteinhabers gegen den Rechteverletzer auf Unterlassung und Schadensersatz nach § 97 UrhG aus, in der es heißt Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. [...] Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Die Aufwendungs- und Schadensersatzforderung, welche die Kanzlei Kornmeier zugunsten der Rechtinhaberin wegen des Verstoßes an dem Werk Loona – El Tiburon fordert, wird mit einem Pauschalbetrag iHv. 450 EUR beziffert. Soweit das öffentliche Zugänglichmachen des Musikstücks Loona – El Tiburon im Zusammenhang mit dem Angebot einer Compilation – wie den Ballermann Hits 2011 XXL oder den German Top 100 Single Charts vom 25.07.2011 – steht, sind Folgeabmahnungen anderer Rechteinhaber nicht auszuschließen.

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