Mai 11
20
Abmahnung “Lucky Trouble – Vykrutasy”
Im deutschen Verwertungsgebiet werden seit dem letzten Jahr (2010) auch Rechtverletzungen an Filmwerken verfolgt, die in Russland produziert sind. Das besondere hieran ist, dass eine Vielzahl der zugrundeliegenden Videodatenträger eine russische Tonspur beinhaltet. Im Mai 2011 reiht sich auch der Film “Lucky Trouble – Vykrutasy” in die erlesene Riege der abmahnungsgegenständlichen Filme aus Russland. Dabei ist “Lucky Trouble – Vykrutasy” im direkten Vergleich mit den bislang einer Verfolgung zugeführten Werken mit russischer Tonspur, als Big Budget Werk zu bezeichnen. “Lucky Trouble – Vykrutasy” ist eine Komödie mit namhaften Darstellern. Im Mai 2011 erreichen einige Internetanschlussinhaber die Abmahnung “Lucky Trouble – Vykrutasy”, in der dem Abgemahnten vorgeworfen wird, diesen Film Dritten in sogenannten Filesharing Tauschbörsen im Internet bereitgehalten zu haben. Die Abmahnung “Lucky Trouble – Vykrutasy” erfolgt durch eine im Urheber- und Medienrecht agierende Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Frankfurt. In der Abmahnung fordert man den Betroffenen auf, die Gefahr des erneuten Verstoßes auszuräumen und einen Pauschalbetrag zur Abgeltung der Aufwendungen und des entstandenen Schadens der Rechteinhaberin zu zahlen. Die Rechte für das deutsche Verwertungsgebiet an dem Film “Lucky Trouble – Vykrutasy” hält die GV World GmbH. Schon im März 2011 lies die GV World GmbHaus Neustadt an der Weinstraße über ihre Frankfurter Rechtsanwälte Rechtsverletzungen an einem Filmwerk mit russischer Tonspur abmahnen. Seinerzeit guing es um das Filmwerk “Yolki”. Ebenso, wie in der aktuellen Abmahnung “Lucky Trouble – Vykrutasy” ist die GV World GmbH auch seinerzeit vertraglich ermächtigt worden, gegen Rechtsverletzungen an dem Film im Internet vorzugehen.

Die in Minden ansässige Rechtsanwaltskanzlei Rassi Warai bietet Hilfe in allen Anliegen mit Bezug zum