Abmahnung Rockstroh – Wolke 7

Der Dance Track Rockstroh – Wolke 7 ist in der letzten Aprilwoche 2011 erstmalig Inhalt einer Abmahnung, die für das Unternehmen Celebrate Records GmbH ausgesprochen wird, wenn eine Rechtsverletzung an dem Song ermittelt wird. Das Musikstück Rockstroh – Wolke 7 ist das derzeit jüngste Werk des deutschen DJs und Musikproduzenten Rockstroh. Ende Februar 2011 gelangte Rockstroh – Wolke 7 in die lizenzberechtigten Downloadportale. Allerdings erfährt das Werk auch auf illegalen Portalen im  Internet eineVerbreitung. das das Werk sehr aktuell ist, ist das Musikstück Rockstroh – Wolke 7 u.a. auf diversen samplern (wie etwa der inoffiziellen Musikzusammenstellung German Top 100 Single Charts enthalten. Dabei ist die Abmahnung Rockstroh – Wolke 7 nicht die erste Abmahnung die wegen eines Verstoßes an einerm Werk des Interpreten Rockstroh ausgesprochen wird. Auch der vorherige Track des Leipziger DJs mit dem Titel Tanzen war bereits Inhalt von Abmahnungen. Allerdings wurden diese seinerzeit für die Universal Music GmbH ausgesprochen. Die Abmahnung Rockstroh – Wolke 7 wird nunmehr hingegen im Auftrage der Celebrate Records GmbH versandt. Die Celebrate Records GmbH ist ein Tonträgerhersteller mit Sitz in Stollberg. Tonträgerhersteller unterstehen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes und können sich auf eigene Rechte aus dem Abschnitt 4 des deutschen Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte berufen. So bestimmt § 85 Abs. 1 UrhG, dass ein Tonträgerhersteller das ausschließliche Recht hat, den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Dabei gilt als Hersteller in diesem Sinne auch der Inhaber eines Unternehmens, welches den Tonträger in selbigem Unternehmen hergestellt hat. Dieses Unternehmen geht zumeist aus dem sog. P Vermerk (ein eingekreistes P) auf dem Tonträger selbst oder dessen Hülle hervor. Der Celebrate Records GmbH fallen insoweit Leistungsschutzrechte an dem Tonträger Rockstroh – Wolke 7 zu. Wird eine Rechtsverletzungshandlung an dem Werk Rockstroh – Wolke 7 ermittelt, so macht die bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei für die Celebrate records GmbH neben Unterlassungsansprüchen auch Ansprüche auf Schadens- und Aufwendungsersatz geltend, wobei angeboten wird, diese unter einer fristgerechten Zahlung eines pauschalen Betrages iHv. 450 EUR als abgegolten anzusehen.

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