Abmahnung Waldorf Frommer bzgl. “Blitz” iAd. Universum Film GmbH

Die in München ansässige Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte spricht aktuell für das Medienunternehmen Universum Film GmbH Abmahnungen bei Rechtsverletzungen an dem Filmwerk “Blitz” aus. Dieses Filmwerk “Blitz” wird erst im November 2011 (also gut 4 Wochen nach dem Fertigen dieses Beitrags) in Deutschland seine Vertriebsfreigabe erfahren. Bei dem Film “Blitz” mit dem martialischen Untertitel Cop-Killer vs. Killer-Cop handelt es sich um einen us amerikanischen Action Film mit Jason Statham in der Hauptrolle. Angemerkt sei der Vollständigkeit halber, dass das Filmwerk “Blitz” keine Jugendfreigabe im Rahmen der Einstufung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) erhalten hat. Die öffentliche Zugänglichmachung des Filmwerks – auch durch unerlaubtes Anbieten über so genannte Peer To Peer Tauschbörsen – stellt über die urheberrechtliche Verletzung hinaus auch eine Zuwiderhandlung gegen die gesetzlichen Bestimmungen des medialen Jugendschutzes dar. Gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 JuSchG dürfen Bildträger, die mit „keine Jugendfreigabe“ nach der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 oder nach § 14 Abs. 7 JuSchG vom Anbieter gekennzeichnet sind, einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht zugänglich gemacht werden.

„Bildträger, die [.. .] mit “Keine Jugendfreigabe” nach [.. .] der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 oder nach § 14 Abs. 7 vom Anbieter gekennzeichnet sind, dürfen einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht [.. .] zugänglich gemacht werden”.

Abmahnung bei unerlaubter Verwertungs des Films Blitz

Abmahnung Blitz

Dies kann neben zivil- auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Darauf möchte ich an dieser Stelle jedoch nicht weiter eingehen. Hierzu werde ich dem Blog einen separaten Beitrag spendieren. Aufgrund der Aktualität des Films wird dem Abgemahnten in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorgehalten, den Film “Blitz” zu einem Zeitpunkt, in dem das Filmwerk sich in der ertragreichen Verwertungsphase befand, über das Internet in so genannten Tauschbörsen verbreitet zu haben. Da das Filmwerk, welches derzeit Inhalt der Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte “Blitz” ist, zu diesem Zeitpunkt in Form eines Vertriebsmediums für den deutschen Markt noch nicht veröffentlicht wurde, sind die im Internet kursierende Downloadangebote für jedermann ersichtlich rechtswidrig. Der Firma Universum Film GmbH steht es als Rechteinhaberin für das deutsche Vertriebsgebiet frei, ob und auf welche Art und Weise eine Veröffentlichung stattfindet. Die Veröffentlichung des Filmwerkes “Blitz” im Internet zum kostenfreien Bezug noch vor dem deutschen Verkaufsstart, steht im Widerspruch zu den fiskalischen Interessen der Firma Universum Film GmbH, da diese zwangsläufig zu Einbußen beim Verkauf des Films im deutschen Vertriebsgebiet führt. Dementsprechend hat die Universum Film GmbH zum Schutze Ihrer Interessen die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte betraut, ihre Interessen wahrzunehmen. Die Firma Universum Film GmbH macht insoweit auf die Rechtswidrigkeit der Handlung mit der Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte “Blitz” aufmerksam.

Rechtsverletzungen an dem Film im Internet werden zunächst ermittelt und sodann zivilrechtlich – im Rahmen der durch die beauftragte Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ausgesprochenen Abmahnung – verfolgt. Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ist eine auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätige Rechtsanwaltskanzlei, die bereits langjährige Erfahrung in der Tätigkeit für Unternehmen aus der Unterhaltungs- und Medienbranche hat. Auch das Medienunternehmen Universum Film GmbH hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte bedient um Urheberrechtsverstöße an Filmwerken wie “Die Säulen der Erde” zu verfolgen. Wie auch bei der Abmahnung “Blitz”, geht es wie in den zuvor von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ausgesprochenen Abmahnungen, um Verletzungen im Internet an den ausschließlichen Verwertungsrechten der Universum Film GmbH. Hierbei wurden insbesondere Verletzungshandlungen über so genannte Filesharing-Portale verfolgt. Wenn ein Filmwerk, wie derzeit das Filmwerk “Blitz” der Universum Film GmbH im Internet über Tauschbörsen, wie beispielsweise Bittorrent, eMule, Bearshare, Vuze, LimeWire, Gtk-Gnutella, Phex, Shareaza, Sharelin oder Kazaa, bezogen also heruntergeladen wird, so wird dieses Filmwerk auf Grund der besonderen Eigenschaft der ,der Tauschbörse zu Grunde liegenden, Peer-To-Peer-Software dafür, dass das Filmwerk zeitgleich mit dem Download allen anderen Nutzern dieser Tauschbörse zum Download angeboten wird. Dieser Vorgang stellt ein abmahnfähiges Veröffentlichen des Filmwerks “Blitz” dar, den die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte in ihren Abmahnschreiben verfolgt. Nach dem deutschen Urhebergesetz kann der Rechteinhaber von demjenigen, der das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, auf Beseitigung der Wiederholungsgefahr sowie der Beeinträchtigung in Anspruch genommen werden. Des Weiteren steht dem Rechteinhaber ein Anspruch auf Schadensersatz gegen denjenigen zu, der die Verletzungshandlung tatsächlich begangen hat. Folglich macht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Firma Universum Film GmbH bei einem Verstoß an dem Filmwerk “Blitz” Unterlassungs- und Schadens-, sowie Aufwendungsersatzansprüche gegenüber dem Internetanschlussinhaber an, dessen IP Adresse im Zusammenhang mit der Verletzungshandlung an dem Filmwerk “Blitz” ermittelt wurde, geltend. Aus den der Abmahnung in der Regel, zumindest jedoch auszugsweise, beigefügten Ermittlungsdatensätzen, kann der abgemahnte Anschlussinhaber selber leider nur wenig Rückschlüsse zugunsten einer Überprüfung der eigenen IP Adresse ziehen. Die in den Ermittlungsdatensätzen angegebene IP Adresse ist zumeist eine dynamisch vergebene Adresse. Dies bedeutet, dass die IP Adresse sich in Zyklen ändert. Verträge über die Vergabe einer statischen IP Adresse werden zumeist nur gegen Aufpreis geschlossen und richten sich in erster Linie an Unternehmen, die z.B. einen eigenen Webserver unterhalten oder einen VPN Zugang für die Mitarbeiter des Unternehmens vorhalten. Dementsprechend selten haben Endverbraucher eine statische IP Adresse. Bei der Vergabe der dynamischen IP Adresse ändern sich zumeist nicht die ersten drei Ziffern der IP Adresse. Zwar kommt dies in Einzelfällen auch vor, so dass eingehende Prüfung angestrengt werden sollte, wenn der Ermittlungsdatensatz eine derart abweichende IP Adresse aufweist, jedoch bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass der von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte angegebene Ermittlungsdatensatz fehlerhaft ist.

Mit der Abmahnung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte zum einen die Unterlassung des abgemahnten Verhaltens und macht darüber hinaus Schadensersatzansprüche und Rechtsanwaltskosten geltend. Zwar ist die Forderung von einem pauschalierten Betrag in Höhe von 956,00 Euro für den Empfänger eines solchen Schreibens zunächst vorrangig von Interesse, jedoch sollte keinesfalls übersehen werden, dass die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert. Hinsichtlich der von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte der Abmahnung beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung ist jedoch zu beachten, dass die Abgabe dieser Erklärung in unabgeänderter Form, von vielen deutschen Gerichten, als Schuldanerkenntnis gewertet wird. Insoweit kann nicht angeraten werden, diese vorformulierte Unterlassungserklärung unüberlegt zu unterzeichnen. Vielmehr sollte die Unterlassungserklärung durch einen auf dem Gebiet des Filesharing erfahrenden Rechtsanwalt abgeändert werden. Neben dem in der Abmahnung hervorgehobenen Vergleichsangebot, sollte der Empfänger einer solchen Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte in jedem Fall die mit der Abmahnung im Hinblick auf einen Rechtsverstoß an dem Filmwerk “Blitz” gesetzten Fristen beachten. Ein Ignorieren der im Namen der Firma Universum Film GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwaltskanzlei ausgesprochenen Abmahnung kann sich sonst im Nachhinein als äußerst zeit- und kostenintensiver Fehler herausstellen.

Tags: , , , , , ,

2 Responses to "Abmahnung Waldorf Frommer bzgl. “Blitz” iAd. Universum Film GmbH"

Leave a Comment