Okt 11
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Auch in der ersten Woche des Oktobers 2011 werden urheberrechtlich bedenkliche Verhaltensweisen mit Bezug auf das bundesdeutsche Vertriebsgebiet im Internet ermittelt und einer Verfolgung zugeführt. Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte ist aktuell damit betraut worden, Rechtsverletzungen an dem Musiktrack David Guetta – Titanium zivilrechtlich zu verfolgen. Die Rechtsverstöße finden zumeist in sogenannten Peer To Peer Tauschbörsen statt. Über eine Tauschbörsen-Software geladene Dateien erfahren – dem Tauschbörsenprinzip folgend – jedoch ihrerseits wiederum eine Verbreitung. Doch nur der Rechteinhaberin, der EMI Music Germany GmbH & Co. KG, steht es zu darüber zu befinden, ob wann und wie die Tonaufnahme “David Guetta – Titanium” verwertet wird. Demzufolge möchte die EMI Music Germany GmbH & Co. KG als Rechteinhaberin dem illegalen Treiben im Internet entgegenwirken und hat die im gewerblichen Rechtsschutz tätige Kanzlei Kornmeier & Partner damit beauftragt Rechtsverletzungshandlungen entsprechend zu verfolgen. Schon im Februar 2011 lies die EMI Music Germany GmbH & Co. KG auf Rechtsverstößen an Musikwerken des DJs David Guetta Abmahnungen versenden. Seinerzeit ging es um die Werke David Guetta – One More Love und David Guetta – Who’s that Chick. Mit Titanium geht es nunmehr um eine weitere Singleauskopplung aus David Guettas Musikalbum Nothing but the Beat, das im August 2011 seine deutsche Vertriebsveröffentlichung erfuhr.

Die in Minden ansässige Rechtsanwaltskanzlei Rassi Warai bietet Hilfe in allen Anliegen mit Bezug zum