Abmahnung Kornmeier – David Guetta – Titanium

Auch in der ersten Woche des Oktobers 2011 werden urheberrechtlich bedenkliche Verhaltensweisen mit Bezug auf das bundesdeutsche Vertriebsgebiet im Internet ermittelt und einer Verfolgung zugeführt. Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte ist aktuell damit betraut worden, Rechtsverletzungen an dem Musiktrack David Guetta – Titanium zivilrechtlich zu verfolgen. Die Rechtsverstöße finden zumeist in sogenannten Peer To Peer Tauschbörsen statt. Über eine Tauschbörsen-Software geladene Dateien erfahren – dem Tauschbörsenprinzip folgend – jedoch ihrerseits wiederum eine Verbreitung. Doch nur der Rechteinhaberin, der EMI Music Germany GmbH & Co. KG, steht es zu darüber zu befinden, ob wann und wie die Tonaufnahme “David Guetta – Titanium” verwertet wird. Demzufolge möchte die EMI Music Germany GmbH & Co. KG als Rechteinhaberin dem illegalen Treiben im Internet entgegenwirken und hat die im gewerblichen Rechtsschutz tätige Kanzlei Kornmeier & Partner damit beauftragt Rechtsverletzungshandlungen entsprechend zu verfolgen. Schon im Februar 2011 lies die EMI Music Germany GmbH & Co. KG auf Rechtsverstößen an Musikwerken des DJs David Guetta Abmahnungen versenden. Seinerzeit ging es um die Werke David Guetta – One More Love und David Guetta – Who’s that Chick. Mit Titanium geht es nunmehr um eine weitere Singleauskopplung aus David Guettas Musikalbum Nothing but the Beat, das im August 2011 seine deutsche Vertriebsveröffentlichung erfuhr.

Tags: , ,

2 Responses to "Abmahnung Kornmeier – David Guetta – Titanium"

Leave a Comment