Hilfe bei Abmahnung Waldorf Frommer “Der Gott des Gemetzels”

Abmahnung Der Gott des Gemetzels

Abmahnung Der Gott des Gemetzels

Im Januar 2012 geraten Internetaktivitäten an einem weiteren jungen Werk aus dem Rechtekatalogbestand der Constantin Film Verleih GmbH in den Fokus von Ermittlern. So werden derzeit im Auftrage der Constantin Film Verleih GmbH wiederholt peer To Peer Tauschbörsen auf illegale Downloadangebote des Films “Der Gott des Gemetzels” durchforstet. Als Reaktion auf das illegale Vorhalten des Films werden Abmahnungen wegen Verletzungen an dem  Filmwerk “Der Gott des Gemetzels” ausgesprochen. Mit dem Aussprechen der Abmahnung hat die Constantin Film Verleih GmbH die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte betraut. Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wurde in der Vergangenheit bereits häufiger von der Constantin Film Verleih GmbH im Zusammenhang mit urheberrechtlichen Verletzungshandlungen bevollmächtigt. Das Prozedere der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ist bei den aktuellen Verletzungen des Films “Der Gott des Gemetzels” im Großen und Ganzen das gleiche, wie es im Jahre 2009 im Zusammenhang mit Abmahnungen von Verstößen an dem Film Männersache vorgenommen wurde. Zunächst wird die Rechtsverletzung von einem Ermittlungsunternehmen ermittelt, wobei die IP Adressdaten und die Uhrzeit, sowie der Filehashwert und das Werk in einem Ermittlungsdatensatz festgehalten werden. Sodann wird ein Antrag auf Auskunftserteilung gegenüber dem zugrunde liegenden Telekommunikationsdienstleisters gestellt. Nach Preisgabe der Adressdaten erhält dann der Internetanschlussinhaber, über dessen Anschluss die rechtswidrige Handlung an dem Film “Der Gott des Gemetzels” vorgenommen wurde, die Abmahnung Der Gott des Gemetzels, um ihm Gelegenheit zu geben, die Angelegenheit möglichst außergerichtlich beizulegen. Hierzu soll der betroffene Internetanschlussinhaber ein hinreichendes Unterlassungsversprechen gegenüber der Constantin Film Verleih GmbH abgeben. Denn wenn man ohne Genehmigung der Constantin Film Verleih GmbH den Film “Der Gott des Gemetzels” in so genannten Peer To Peer Tauschbörsen Dritten zum Download anbietet, dann begeht man einen Urheberrechtsverstoß, da allein die Constantin Film Verleih GmbH als Rechteinhaberin den Film “Der Gott des Gemetzels” auf diese Art und Weise verwerten darf und darüber zu entscheiden hat, wem dieses Recht unter Umständen noch gebührt. Dieses Verhalten löst Unterlassungsansprüche nach § 97 UrhG aus. Denn Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen in Deutschland für ihre Werke Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes. Zu geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören neben Sprachwerken, Werken der Musik, Werken der bildenden Künste auch Lichtbildwerke und Filmwerke.
Der Film “Der Gott des Gemetzels” wird im Mai 2012 seine Vertriebsveröffentlichung im deutschen Fachhandel erfahren.

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