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Rechtsanwaltskanzlei Rassi Warai in Minden - Rechtsanwälte, Mediator, anerkannte Gütestelle.

Abmahnung Schoßgebete
Unter einer nach wie vor anhaltenden Beständigkeit werden Urheberrechtsverletzungen im deutschen Vertriebsraum durch Firmen aus der Medienindustrie bzw. Rechteinhabern der Unterhaltungsbranche verfolgt. Im Oktober 2011 hat auch die More Music and Media GmbH & Co KG den Auftrag gegenüber einer in Frankfurt ansässigen Rechtsanwaltskanzlei erteilt. Der Auftrag umfasst Verstöße im Internet an dem Musiktrack Loona – El Tiburon. Die von der More Music and Media GmbH & Co KG betraute Kanzlei verfolgt bereits seit Jahren Urheberrechtsverstöße für viele Unternehmen aus der Medienbranche. Das Vorgehen für die More Music and Media GmbH & Co KG ist ein insoweit bewährtes. Ein ausgewähltes Ermittlungsunternehmen wird von der More Music and Media GmbH & Co KG bevollmächtigt Suche nach Urheberrechtsverstößen in Peer To Peer Tauschbörsen aufzunehmen. Im Anschluss an die Ermittlung der IP Adresse des zugrundeliegenden Internetanschlusses, von dem aus die Urheberrechtsverletzung begangen wurde, richtet die betrauete Anwaltskanzlei ein Gesuch auf Übermittlung der Daten durch den Provider an das zuständige Landgericht. Nachdem der Internetservicedienstleister die Internetanschlussinhaberdaten herausgegeben hat, spricht die Kanzlei für die Firma More Music and Media GmbH & Co. KG die Abmahnung Loona – El Tiburon gegenüber dem ermittelten Anschlussinhaber aus.

Abmahnung Loona El Tiburon
Derzeit werden Urheberrechtsverletzungen an geschützten Werken, die über das Internet erfolgen, unvermindert im Auftrage von Rechteinhabern aus der Unterhaltungsbranche ermittelt und verfolgt. Im Oktober 2011 werden etwa im Auftrage der MORE Music and Media GmbH & Co KG durch die Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte Rechtsverletzungen an dem Musikstück Loona – El Tiburon Abmahnungen versandt. Hintergrund ist, dass de ausschließlichen Rechte der MORE Music and Media GmbH & Co KG an der Tonaufnahme Loona – El Tiburon in einer sogennannten Tauschbörse im Internet verletzt wurden. Allein der MORE Music and Media GmbH & Co KG steht es zu, die Tonaufnahme Loona – El Tiburon im deutschen Verwertungsgebiet zu verwerten – sei es durch den Vertrieb von Tonträgermedien oder das öffentliche Bereithalten des Musiktracks im Internet. Ungeachtet dessen ist eine illegale Verbreitung des Werks Loona – El Tiburon im Internet zu beobachten. Eben dieser umsatzeinschränkenden Entwicklung möchte die Rechteinhaberin entgegenwirken und hat die im gewerblichen Rechtsschutz tätige Kanzlei Kornmeier damit betraut Rechtsverletzungshandlungen an dem Musikstück zu verfolgen. Loona – El Tiburon ist ein Pop-Musikstück der niederländischen Interpretin Loona. Tonträger des Stücks Loona – El Tiburon können seit dem 05.07.2011 im deutschen Fachhandel erworben werden. Das Musikstück findet sich auch auf Compilations, wie z.B. den Ballermann Hits 2011 XXL oder aber der nicht offiziell vertriebenen Musikzusammenstellung German Top 100 Single Charts vom 25.07.2011. Ein jeder, der den Track Loona – El Tiburon als Inhalt einer derartigen Zusammenstellung Dritten in Tauschbörsen im Internet zum Download anbietet, verletzt das ausschließliche Verwertungsrecht der Rechteinhaberin. Dies löst Ansprüche des Rechteinhabers gegen den Rechteverletzer auf Unterlassung und Schadensersatz nach § 97 UrhG aus, in der es heißt Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. [...] Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Die Aufwendungs- und Schadensersatzforderung, welche die Kanzlei Kornmeier zugunsten der Rechtinhaberin wegen des Verstoßes an dem Werk Loona – El Tiburon fordert, wird mit einem Pauschalbetrag iHv. 450 EUR beziffert. Soweit das öffentliche Zugänglichmachen des Musikstücks Loona – El Tiburon im Zusammenhang mit dem Angebot einer Compilation – wie den Ballermann Hits 2011 XXL oder den German Top 100 Single Charts vom 25.07.2011 – steht, sind Folgeabmahnungen anderer Rechteinhaber nicht auszuschließen.
Okt 11
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Abmahnung Ironclad
In dieser News möchte ich in gebotener Kürze auf die Abmahnung Waldorf Frommer “Ironclad” eingehen, also eine Abmahnung, die durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Falle einer ermittelten Rechtsverletzung an dem Film “Ironclad” im Auftrage der Universum Film GmbH versandt wird. Inhaber von Rechten an Filmen aus der Unterhaltungssparte lassen schon seit Jahren Rechtsverletzungen an Filmwerken, die im Internet begangen werden einer Ermittlung und einer anschließenden zivilrechtlichen Verfolgung zuführen. Auch die Universum Film GmbH reagiert seit Januar 2011 auf die Entwicklung im Hinblick auf Urheberrechtsverstöße im Internet. Aktuell geht es um Verletzungen der exklusiven Rechte an dem Film “Ironclad”. Der Spielfilm “Ironclad” wurde in England produziert und behandelt die Thematik des Bürgerkriegs im 13. Jahrhundert. Schon vor der offiziellen deutschen Vertriebsveröffentlichung des Films am 7. Oktober 2011, fanden sich illegale Downloadangebote des Filmwerks “Ironclad” in einigen Netzwerken im Internet. In Reaktion auf diese rechtswidrigen Downloadangebote strengt die Universum Film GmbH mit der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte die Verfolgung der Rechtsverletzungen an. Dem Abgemahnten wird vorgehalten, den Film zu einer Zeit, in der sich “Ironclad” in seiner ertragreichen Verwertungsphase befand, über das Internet in so genannten Filesharing Netzwerken Dritten öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Infolgedessen wird zunächst der Internetanschlussinhaber, über dessen Anschluss das Filmwerk bereitgehalten worden ist, in Erfahrung gebracht. nachdem die ermittler die dem betreffenden Anschluss zugeordnete IP Adresse erfasst haben, richtet die bevollmächtigte Anwaltskanzlei einen Antrag auf Auskunftserteilung gegen den zugrunde liegenden Telekommunikationsdienstleister des Internetanschlussinhabers. Nachdem dieser die Daten des Internetanschlussinhabers herausgegeben hat, spricht die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer im Namen der Universum Film GmbH die Abmahnung “Ironclad” gegenüber dem betreffenden Anschlussinhaber aus. Gefordert wir neben der Abgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung auch die Entrichtung eines mit 956 EUR bemessenen Schadesersatzes und Aufwendungsersatzeszugunsten der Universum Film GmbH.
Die Schneider & de Teba Költerhoff GbR aus Berlin tritt im Oktober 2011 erstmalig im Zusammenhang mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nach außen in Erscheinung. Gesellschafter des Unternehmens sind die unter den Pseudonymen Frauenarzt und Manny Marc bekannten Musikinterpreten. Bereits im September 2009 war ein Musikwerk der Interpreten Frauenarzt und Manny Marc Inhalt von Abmahnschreiben, die aufgrund von Verstößen gegen die Rechte an dem Musikwerk “Das geht ab” versandt wurden.
Die Schneider & de Teba Költerhoff GbR hat die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mit der Verfolgung von Rechtsverletzungen aus Musikwerken aus ihrem Rechtekatalogbestand, wie etwa dem Werk:
betraut. Die Kanzlei Fareds ist eine für zahlreiche Rechteinhaber auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes agierende Rechtsanwaltskanzlei, die schon im Juni 2010 bei Rechtsverstößen an Filmwerken im Internet für Rechteinhaber aktiv geworden ist. Bis dato (Oktober 2011) hat die Schneider & de Teba Költerhoff GbR sich der Dienste der in der Hansestadt ansässigen Kanzlei noch nicht bedient. Allerdings wurden durch die Kanzlei Fareds bereits im April 2011 Abmahnungen wegen Verstößen an einem Tonträger der Interpreten die Atzen ausgesprochen. Auftraggeberin dieser Abmahnungen war die Geto Gold Musikverlag GbR. Inhalt der seinerzeit ausgesprochenen Abmahnungen war der Titel “Die Atzen mit Nena – Strobo Pop”. Beide Titel, d.h. auch das Werk “Die Atzen – Hasta la Atze“, an dem eine Verfolgung durch die Schneider & de Teba Költerhoff GbR initiiert wird, sind Singleauskopplungen des Albums Die Atzen – Party Chaos, welches am 18.03.2011 in Deutschland die Vertriebsfreigabe erhielt und damit bereits im ersten Quartal diesen Jahres im Fachhandel erworben werden konnte.

Abmahnung Schneider & de Teba Költerhoff GbR
Im Hinblick auf einen Verstoß gegen die Verwertungsrechte der Schneider & de Teba Költerhoff GbR an dem Musikwerk Die Atzen – Hasta la Atze wird neben der Ausräumung der latenten Wiederholungsgefahr, welcher der Abgemahnte durch die Abgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung nachkommen kann, auch die Zahlung eines pauschal mit 450 EUR bezifferten Schadensersatzes und Aufwendungsersatzes gefordert. Nicht selten nimmt der Auszug aus den Ermittlungsdatensätzen, welcher der von der Schneider & de Teba Költerhoff GbR ausgesprochenen Abmahnung anliegt, Bezug auf eine Musikcompilation, der das Musikwerk der Schneider & de Teba Költerhoff GbR beigefügt war.

Abmahnung Die Atzen - Hasta la Atze
Aktuell werden erneut Abmahnungen der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aufgrund von Rechtsverletzungen an geschützten Musikwerken ausgesprochen. Im Oktober 2011 empfangen vermehrt Internetanschlussinahber Abmahnschreiben aufgrund eines Verstoßes an dem Werk “Die Atzen – Hasta la Atze“. Auftraggeber und Rechteinhaber ist erstmalig die Schneider & de Teba Költerhoff GbR. Diese hat im Oktober 2011 der Kanzlei Fareds den Auftrag erteilt, Urheberrechtsverstöße an dem Musikwerk “Die Atzen – Hasta la Atze” einer Verfolgung zuzuführen. Die in der Hansestadt Hamburg ansässige Rechtsanwaltskanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betreut seit längerem zahlreiche Rechteinhaber aus der Unterhaltungsbranche. Die Kanzlei FAREDS ist insoweit bereits im Juni 2010 auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts für Rechteinhaber an Filmwerken aktiv geworden. Die Schneider & de Teba Költerhoff GbR greift mit der Abmahnung “Die Atzen – Hasta la Atze” hingegen erstmalig auf die Dienstleistungen der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zurück. Das Musikwerk “Die Atzen – Hasta la Atze” ist erst seit dem 08.07.2011 im deutschen Einzelhandel erhältlich. Als sehr aktuelles Musikwerk ist es auch auf verschiedenen Musiksamplern, so zum Beispiel der inoffiziellen im Internet rege kursierenden Musikzusammenstellung German Top 100 Single Charts, enthalten. Das Musikwerk “Die Atzen – Hasta la Atze” ist das jüngste Werk der deutschen Musikband Die Atzen, besehend aus den Interpreten mit den Pseudonymen Frauenarzt und Manny Marc. Die Interpreten des Werks sind auch die Gesellschafter der auftraggebenden Rechteinhaberin Schneider & de Teba Költerhoff GbR.
Okt 11
11

Abmahnung Chatroom
Im September 2011 erreichte erstmalig Internetanschussinhaber die Abmahnung Chatroom, also jene Abmahnung, welche die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Namens und im Auftrage der Universum Film GmbH im Falle der Ermittlung eines Verstoßes an dem in Großbritannien produzierten Spielfilm Chatroom versenden. Mit der Abmahnung wird die Verhaltensweise des Abgemahnten gerügt und das Ziel verfolgt, den Abgemahnten künftig zum Unterlassen seines rechtswidrigen Verhaltens zu bewegen. Das Internet bietet u.a. auch den Nährboden für rechtswidrige Tauschbörsenaktivitäten – auf eben diese nimmt die Abmahnung Chatroom Bezug. Infolgedessen lässt etwa die Universum Film GmbH auch im Oktober 2011 durch die bevollmächtigte Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München wiederholt Urheberrechtsverletzungen an dem Spielfilm Chatroom abmahnen. Die Universum Film GmbH ist eine Filmverwertungsgesellschaft aus München. Das Repertoire des in Süddeutschland ansässigen Unternehmens umfasst zahlreiche Filmproduktionen. Auch im Oktober 2011 wurden Abmahnungen wegen Verletzungen an dem Spielfilm “Blitz” für die Universum Film GmbH versandt. Auch in diesen Angelegenheiten betreut die kanzlei waldorf Frommer das Filmverwertungsunternehmen. Die von der Universum Film GmbH betraute Rechtsanwaltskanzlei Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ist eine auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes bereits für zahlreiche Rechteinhaber aus der Medien- und Unterhaltungsbranche tätige Kanzlei. Die jüngsten Abmahnungen, die Bezug nehmen auf Verstöße an dem Film Chatroom bieten dem Abgemahnten an, unter der Erfüllung der Unterlassungsansprüche, sowie der fristgetreuen Entrichtung eines Pauschalbetrages iHv. 956 EUR die Angelegenheit außergerichtlich beizuelegen. bei dem Film Chatroom handelt es sich um ein in England produzierten Thriller, der gesellschaftskritische Aspekte thematisiert.

Abmahnung German Top 100 Single Charts
Die German Top 100 Single Charts sind eine inoffizielle Chart Compilation, die im Wochenrhythmus veröffentlich werden. Die German Top 100 Single Charts haben regelmäßig einen Umfang von etwa 600 Mb und beinhalten einhundert Musikwerke im MP3 Format. Die German Top 100 Single Charts haben auch Einfuhr in die Tauschbörsen im Internet halten. Die German Top 100 Single Charts vom 29.08.2011 beinhalten u.a. folgende Musikwerke, die Inhalt von Abmahnschreiben sind: DJ Antoine vs Timati feat. Kalenna – Welcome to St.Tropez, David Guetta feat. Sia – Titanium, David Guetta feat. Taio Cruz & Ludacris – Little Bad Girl, Snoop Dogg vs. David Guetta – Sweat, David Guetta feat. Nicki Minaj & Flo Rida – Where them girls at, Inna – Sun is up, Martin Solveig & Dragone – Hello, Chris Brown feat. Bruno Benassi – Beautiful people, Milk & Sugar – Hi-a Ma (Pata Pata), Cassandra Steen – Tanz, Xavier Naidoo – Bitte hör nicht auf zu träumen, Martin Solveig feat. Kele – Ready 2 go, Die Atzen mit Nena – Strobo pop, Israel Kamakawiwo’ Ole – Over the Rainbow, Culcha Candela – Berlin city girl, Groove Coverage – Angeline, David Guetta feat. Rihanna – Whos that chick. Diese Liste ist nicht abschließend. Jeder, der beispielsweise David Guetta – Titanium als Inhalt der Zusammenstellung German Top 100 Single Charts vom 29.08.2011 anderen tauschbörsen Teilnehmern im Internet zum Download bereit stellt, verletzt das ausschließliche Verwertungsrecht der entsprechenden Rechteinhaber. Denn nur der Inhaber des Verwertungsrechts für das deutsche Vertreibsgebiet darf – getreu dem Urhberrechtsgesetz – das Musikwerk im Internet zum Download anbieten und Dritten dieses Recht einräumen. Wer dieses Recht mißachtet, begibt sich in die Gefahr einer Abmahnung. da aber auf der German Top 100 Single Charts Compilation zahlreiche Werke enthalten sind, kann es sogar zu Mehrfachabmahnungen kommen.
Gleichwohl ist es in der Praxis eher unwahrscheinlich, dass ein Abgemahnter wegen einer Verletzung im Hinblick auf all die oben genannten Musikwerke in Anspruch genommen wird. Wer aber eine Abmahnung mit Bezugnahme auf die German Top 100 Single Charts vom 29.08.2011 erhält, kann letztlich nicht ausschließen, dass nicht auch andere Rechteinhaber von der Rechtsverletzung erfahren haben. Nicht zuletzt die Dauer der Vorhaltezeit und die Aktualität eines Musikwerkes können zu berücksichtigende Faktoren im Zusammenhang mit der Frage nach potentiellen Folgeabmahnungen sein.
Wird eine Rechtsverletzung ermittelt, macht der entsprechende Rechteinhaber sodann Ansprüche gegen den Rechteverletzer auf Unterlassung und Schadensersatz nach § 97 UrhG geltend. Die Vorschrift des § 97 UrhG bestimmt: Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. [...] Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Auch in der ersten Woche des Oktobers 2011 werden urheberrechtlich bedenkliche Verhaltensweisen mit Bezug auf das bundesdeutsche Vertriebsgebiet im Internet ermittelt und einer Verfolgung zugeführt. Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte ist aktuell damit betraut worden, Rechtsverletzungen an dem Musiktrack David Guetta – Titanium zivilrechtlich zu verfolgen. Die Rechtsverstöße finden zumeist in sogenannten Peer To Peer Tauschbörsen statt. Über eine Tauschbörsen-Software geladene Dateien erfahren – dem Tauschbörsenprinzip folgend – jedoch ihrerseits wiederum eine Verbreitung. Doch nur der Rechteinhaberin, der EMI Music Germany GmbH & Co. KG, steht es zu darüber zu befinden, ob wann und wie die Tonaufnahme “David Guetta – Titanium” verwertet wird. Demzufolge möchte die EMI Music Germany GmbH & Co. KG als Rechteinhaberin dem illegalen Treiben im Internet entgegenwirken und hat die im gewerblichen Rechtsschutz tätige Kanzlei Kornmeier & Partner damit beauftragt Rechtsverletzungshandlungen entsprechend zu verfolgen. Schon im Februar 2011 lies die EMI Music Germany GmbH & Co. KG auf Rechtsverstößen an Musikwerken des DJs David Guetta Abmahnungen versenden. Seinerzeit ging es um die Werke David Guetta – One More Love und David Guetta – Who’s that Chick. Mit Titanium geht es nunmehr um eine weitere Singleauskopplung aus David Guettas Musikalbum Nothing but the Beat, das im August 2011 seine deutsche Vertriebsveröffentlichung erfuhr.
Die in München ansässige Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte spricht aktuell für das Medienunternehmen Universum Film GmbH Abmahnungen bei Rechtsverletzungen an dem Filmwerk “Blitz” aus. Dieses Filmwerk “Blitz” wird erst im November 2011 (also gut 4 Wochen nach dem Fertigen dieses Beitrags) in Deutschland seine Vertriebsfreigabe erfahren. Bei dem Film “Blitz” mit dem martialischen Untertitel Cop-Killer vs. Killer-Cop handelt es sich um einen us amerikanischen Action Film mit Jason Statham in der Hauptrolle. Angemerkt sei der Vollständigkeit halber, dass das Filmwerk “Blitz” keine Jugendfreigabe im Rahmen der Einstufung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) erhalten hat. Die öffentliche Zugänglichmachung des Filmwerks – auch durch unerlaubtes Anbieten über so genannte Peer To Peer Tauschbörsen – stellt über die urheberrechtliche Verletzung hinaus auch eine Zuwiderhandlung gegen die gesetzlichen Bestimmungen des medialen Jugendschutzes dar. Gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 JuSchG dürfen Bildträger, die mit „keine Jugendfreigabe“ nach der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 oder nach § 14 Abs. 7 JuSchG vom Anbieter gekennzeichnet sind, einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht zugänglich gemacht werden.
„Bildträger, die [.. .] mit “Keine Jugendfreigabe” nach [.. .] der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 oder nach § 14 Abs. 7 vom Anbieter gekennzeichnet sind, dürfen einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht [.. .] zugänglich gemacht werden”.
Dies kann neben zivil- auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Darauf möchte ich an dieser Stelle jedoch nicht weiter eingehen. Hierzu werde ich dem Blog einen separaten Beitrag spendieren. Aufgrund der Aktualität des Films wird dem Abgemahnten in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorgehalten, den Film “Blitz” zu einem Zeitpunkt, in dem das Filmwerk sich in der ertragreichen Verwertungsphase befand, über das Internet in so genannten Tauschbörsen verbreitet zu haben. Da das Filmwerk, welches derzeit Inhalt der Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte “Blitz” ist, zu diesem Zeitpunkt in Form eines Vertriebsmediums für den deutschen Markt noch nicht veröffentlicht wurde, sind die im Internet kursierende Downloadangebote für jedermann ersichtlich rechtswidrig. Der Firma Universum Film GmbH steht es als Rechteinhaberin für das deutsche Vertriebsgebiet frei, ob und auf welche Art und Weise eine Veröffentlichung stattfindet. Die Veröffentlichung des Filmwerkes “Blitz” im Internet zum kostenfreien Bezug noch vor dem deutschen Verkaufsstart, steht im Widerspruch zu den fiskalischen Interessen der Firma Universum Film GmbH, da diese zwangsläufig zu Einbußen beim Verkauf des Films im deutschen Vertriebsgebiet führt. Dementsprechend hat die Universum Film GmbH zum Schutze Ihrer Interessen die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte betraut, ihre Interessen wahrzunehmen. Die Firma Universum Film GmbH macht insoweit auf die Rechtswidrigkeit der Handlung mit der Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte “Blitz” aufmerksam.
Rechtsverletzungen an dem Film im Internet werden zunächst ermittelt und sodann zivilrechtlich – im Rahmen der durch die beauftragte Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ausgesprochenen Abmahnung – verfolgt. Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ist eine auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätige Rechtsanwaltskanzlei, die bereits langjährige Erfahrung in der Tätigkeit für Unternehmen aus der Unterhaltungs- und Medienbranche hat. Auch das Medienunternehmen Universum Film GmbH hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte bedient um Urheberrechtsverstöße an Filmwerken wie “Die Säulen der Erde” zu verfolgen. Wie auch bei der Abmahnung “Blitz”, geht es wie in den zuvor von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ausgesprochenen Abmahnungen, um Verletzungen im Internet an den ausschließlichen Verwertungsrechten der Universum Film GmbH. Hierbei wurden insbesondere Verletzungshandlungen über so genannte Filesharing-Portale verfolgt. Wenn ein Filmwerk, wie derzeit das Filmwerk “Blitz” der Universum Film GmbH im Internet über Tauschbörsen, wie beispielsweise Bittorrent, eMule, Bearshare, Vuze, LimeWire, Gtk-Gnutella, Phex, Shareaza, Sharelin oder Kazaa, bezogen also heruntergeladen wird, so wird dieses Filmwerk auf Grund der besonderen Eigenschaft der ,der Tauschbörse zu Grunde liegenden, Peer-To-Peer-Software dafür, dass das Filmwerk zeitgleich mit dem Download allen anderen Nutzern dieser Tauschbörse zum Download angeboten wird. Dieser Vorgang stellt ein abmahnfähiges Veröffentlichen des Filmwerks “Blitz” dar, den die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte in ihren Abmahnschreiben verfolgt. Nach dem deutschen Urhebergesetz kann der Rechteinhaber von demjenigen, der das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, auf Beseitigung der Wiederholungsgefahr sowie der Beeinträchtigung in Anspruch genommen werden. Des Weiteren steht dem Rechteinhaber ein Anspruch auf Schadensersatz gegen denjenigen zu, der die Verletzungshandlung tatsächlich begangen hat. Folglich macht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Firma Universum Film GmbH bei einem Verstoß an dem Filmwerk “Blitz” Unterlassungs- und Schadens-, sowie Aufwendungsersatzansprüche gegenüber dem Internetanschlussinhaber an, dessen IP Adresse im Zusammenhang mit der Verletzungshandlung an dem Filmwerk “Blitz” ermittelt wurde, geltend. Aus den der Abmahnung in der Regel, zumindest jedoch auszugsweise, beigefügten Ermittlungsdatensätzen, kann der abgemahnte Anschlussinhaber selber leider nur wenig Rückschlüsse zugunsten einer Überprüfung der eigenen IP Adresse ziehen. Die in den Ermittlungsdatensätzen angegebene IP Adresse ist zumeist eine dynamisch vergebene Adresse. Dies bedeutet, dass die IP Adresse sich in Zyklen ändert. Verträge über die Vergabe einer statischen IP Adresse werden zumeist nur gegen Aufpreis geschlossen und richten sich in erster Linie an Unternehmen, die z.B. einen eigenen Webserver unterhalten oder einen VPN Zugang für die Mitarbeiter des Unternehmens vorhalten. Dementsprechend selten haben Endverbraucher eine statische IP Adresse. Bei der Vergabe der dynamischen IP Adresse ändern sich zumeist nicht die ersten drei Ziffern der IP Adresse. Zwar kommt dies in Einzelfällen auch vor, so dass eingehende Prüfung angestrengt werden sollte, wenn der Ermittlungsdatensatz eine derart abweichende IP Adresse aufweist, jedoch bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass der von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte angegebene Ermittlungsdatensatz fehlerhaft ist.
Mit der Abmahnung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte zum einen die Unterlassung des abgemahnten Verhaltens und macht darüber hinaus Schadensersatzansprüche und Rechtsanwaltskosten geltend. Zwar ist die Forderung von einem pauschalierten Betrag in Höhe von 956,00 Euro für den Empfänger eines solchen Schreibens zunächst vorrangig von Interesse, jedoch sollte keinesfalls übersehen werden, dass die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert. Hinsichtlich der von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte der Abmahnung beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung ist jedoch zu beachten, dass die Abgabe dieser Erklärung in unabgeänderter Form, von vielen deutschen Gerichten, als Schuldanerkenntnis gewertet wird. Insoweit kann nicht angeraten werden, diese vorformulierte Unterlassungserklärung unüberlegt zu unterzeichnen. Vielmehr sollte die Unterlassungserklärung durch einen auf dem Gebiet des Filesharing erfahrenden Rechtsanwalt abgeändert werden. Neben dem in der Abmahnung hervorgehobenen Vergleichsangebot, sollte der Empfänger einer solchen Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte in jedem Fall die mit der Abmahnung im Hinblick auf einen Rechtsverstoß an dem Filmwerk “Blitz” gesetzten Fristen beachten. Ein Ignorieren der im Namen der Firma Universum Film GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwaltskanzlei ausgesprochenen Abmahnung kann sich sonst im Nachhinein als äußerst zeit- und kostenintensiver Fehler herausstellen.