Okt 11
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Die Schneider & de Teba Költerhoff GbR aus Berlin tritt im Oktober 2011 erstmalig im Zusammenhang mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nach außen in Erscheinung. Gesellschafter des Unternehmens sind die unter den Pseudonymen Frauenarzt und Manny Marc bekannten Musikinterpreten. Bereits im September 2009 war ein Musikwerk der Interpreten Frauenarzt und Manny Marc Inhalt von Abmahnschreiben, die aufgrund von Verstößen gegen die Rechte an dem Musikwerk “Das geht ab” versandt wurden.
Die Schneider & de Teba Költerhoff GbR hat die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mit der Verfolgung von Rechtsverletzungen aus Musikwerken aus ihrem Rechtekatalogbestand, wie etwa dem Werk:
- Die Atzen – Hasta la Atze
betraut. Die Kanzlei Fareds ist eine für zahlreiche Rechteinhaber auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes agierende Rechtsanwaltskanzlei, die schon im Juni 2010 bei Rechtsverstößen an Filmwerken im Internet für Rechteinhaber aktiv geworden ist. Bis dato (Oktober 2011) hat die Schneider & de Teba Költerhoff GbR sich der Dienste der in der Hansestadt ansässigen Kanzlei noch nicht bedient. Allerdings wurden durch die Kanzlei Fareds bereits im April 2011 Abmahnungen wegen Verstößen an einem Tonträger der Interpreten die Atzen ausgesprochen. Auftraggeberin dieser Abmahnungen war die Geto Gold Musikverlag GbR. Inhalt der seinerzeit ausgesprochenen Abmahnungen war der Titel “Die Atzen mit Nena – Strobo Pop”. Beide Titel, d.h. auch das Werk “Die Atzen – Hasta la Atze“, an dem eine Verfolgung durch die Schneider & de Teba Költerhoff GbR initiiert wird, sind Singleauskopplungen des Albums Die Atzen – Party Chaos, welches am 18.03.2011 in Deutschland die Vertriebsfreigabe erhielt und damit bereits im ersten Quartal diesen Jahres im Fachhandel erworben werden konnte.

Abmahnung Schneider & de Teba Költerhoff GbR
Im Hinblick auf einen Verstoß gegen die Verwertungsrechte der Schneider & de Teba Költerhoff GbR an dem Musikwerk Die Atzen – Hasta la Atze wird neben der Ausräumung der latenten Wiederholungsgefahr, welcher der Abgemahnte durch die Abgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung nachkommen kann, auch die Zahlung eines pauschal mit 450 EUR bezifferten Schadensersatzes und Aufwendungsersatzes gefordert. Nicht selten nimmt der Auszug aus den Ermittlungsdatensätzen, welcher der von der Schneider & de Teba Költerhoff GbR ausgesprochenen Abmahnung anliegt, Bezug auf eine Musikcompilation, der das Musikwerk der Schneider & de Teba Költerhoff GbR beigefügt war.

Die in Minden ansässige Rechtsanwaltskanzlei Rassi Warai bietet Hilfe in allen Anliegen mit Bezug zum